Bauleistungsbeschreibung: des Häuslebauers Bibel

Bauleistungsbeschreibung - TitelbildBaubeschreibung, Bauleistungsbeschreibung, Bau- und Ausführungsbeschreibung, Leistungs‑ und Ausstattungsbeschreibung, Bau- und Leistungsbeschreibung – Falls ihr davon noch nichts gehört habt: Für (Fertighaus-)Bauherren ist das sozusagen die Bibel für den Hausbau!

Was ist drin und dran am Haus?

Die Namen dieser Beschreibungen sind also durchaus etwas unterschiedlich, doch im Grunde meinen alle das Gleiche: Sie beschreiben, was genau bei einem Fertighaus dran und drin ist. Jeder Werkvertrag für einen Hausbau basiert auf solch einer Bau- und Leistungsbeschreibung (BLB) als festem Vertragsbestandteil. Wir haben uns ein paar davon näher angesehen…

Egal wie dick

Die BLBs der einzelnen Fertighaushersteller sind unterschiedlich dick. Bei den von uns untersuchten lag der Umfang zwischen 16 und 86 Seiten, und die Druckwerke sind unterschiedlich gegliedert. Das ist aber eigentlich egal. Was zählt, sind die detaillierte Beschreibung und die Vollständigkeit.

 

Zum Angebot die Baubeschreibung

Unser Tipp: Lasst euch die BLB der Fertighausfirma unbedingt vor der Angebots- bzw. Verhandlungsphase aushändigen. Als ziemlich krass empfanden wird, dass einige Fertighaushersteller uns ihre Baubeschreibungen nicht schicken wollten. Manche behaupteten sogar, dass es gar keine gäbe.

Hier beispielhafte Antworten auf unsere Anfragen: „Bei uns im Hause gibt es keine gedruckte Standard-Bauleistungsbeschreibung“. „Eine genaue Bau- und Leistungsbeschreibung gibt es leider nicht.“ In diesen Fällen solltet ihr die stattdessen fürs einzelne Haus erstellten Unterlagen durch einen Fachmann/Anwalt prüfen lassen.

 

BLB als Marketinginstrument

Dazu ein Hinweis Richtung Hausbauunternehmen: Eine gute, sprich detaillierte BLB gibt nicht nur beiden Vertragspartnern maximale Sicherheit, sondern sie ist für den Haushersteller auch ein prima „Aushängeschild“, das insofern als wirkungsvolles Vertriebsinstrument anzusehen ist.

 

100 Prozent Wohlfühlklima?

Als Bauinteressenten bleibt euch nichts anderes übrig, als die BLBs der für euch in Frage kommenden Hausanbieter genau zu studieren und gegebenenfalls auch direkt miteinander zu vergleichen. Dabei zählen die Fakten logischerweise mehr, als blumige Umschreibungen.

Wir lasen, dass Außenwände für „eine einzigartige und gesunde Wohnatmosphäre“ stünden, dass sie „100 % wohngesund“ seien und für „100 % Wohlfühlklima“ sorgten. Das klingt gut, garantiert aber nichts. Verbindlichkeit schaffen aussagekräftige Echtbilder, technische Detailzeichnungen über Bodenaufbau, Wand, Wand-Dachanschlüsse usw.

 

Das ist eine Außenwand

Ein Beispiel für die Komplettbeschreibung einer Außenwand: „6 mm Silikonharzputzsystem mit Armierungslage, Endputz als durchgefärbter mineralischer Edelputz, Korngröße 3 mm, 40 mm Hartschaum nach DIN EN 13163, WLG 032, 13 mm Werkstoffplatte nach DIN EN 13986 aus naturbelassenen Hölzern, formaldehydfrei verleimt, 200 mm Holzfachwerk-Konstruktion aus hochwertigem, technisch getrocknetem Konstruktionsvollholz (KVH), ausgefacht mit 200 mm Mineralwolle-Dämmung nach DIN EN 13162, WLG 035, 13 mm Werkstoffplatte nach DIN EN 13986 aus naturbelassenen Hölzern, formaldehydfrei verleimt, feuchtevariable Membran, 9,5 mm Gipskartonplatten nach DIN EN 520.“

 

Wärme- und Schallschutz

Somit könnt ihr entscheiden, ob euch der Wandaufbau mit allem Drum und Dran gefällt oder nicht; ob ihr vielleicht lieber Ökodämmstoffe oder eine dampfdiffusionsoffene Konstruktion wollt.

Gleichermaßen wichtig sind klare Angaben in Zahlen zum Thema Wärmeschutz und Schallschutz. Das gilt analog auch für Fenster und Dachflächen.

Bauleistungsbeschreibung - Bild

Schlüsselfertig ist nicht bezugsfertig

Thema Begrifflichkeiten. Wichtige Begriffe wie „Mitbauhaus“, „Ausbauhaus“ oder „schlüsselfertig“ sind vom Gesetzgeber nicht definiert, also letztlich unverbindlich. Das gilt auch für „Baustufen“, die oft technikfertig, malerfertig, fast fertig und ähnlich heißen. Lediglich die Bezeichnung „bezugsfertig“ sollte klar sein: Alles ist fertig, Vorhänge aufhängen, Möbel rein und gut.

Also ist es elementar, dass die Hausbaufirmen dem Bauinteressenten sagen, was sie jeweils unter den anderen Begriffen verstehen.

 

Achtung Aufpreise

Aufmerksamkeit ist auch geboten, wenn es um Zusatzkosten geht. In den BLBs gibt es immer wieder Hinweise darauf in Form von „Sonderfarben gegen Aufpreis“, „höherwertige Ausstattung bedingen Aufpreise“ u.Ä. Hier solltet ihr genau nachfragen, um welche preislichen Dimensionen es dabei geht, damit es bei der üblicherweise folgenden Bemusterung kein böses Erwachen durch unerwartete Mehrkosten gibt.

 

Auf Baunebenkosten achten

Apropos Mehrkosten: Generell gilt, dass schlüsselfertig nicht bezugsfertig bedeutet (siehe oben) – und der Festpreis fürs Haus selbstredend nie der Gesamtpreis des Bauvorhabens ist! Es kommen nämlich Kosten von den Notargebühren über Erdarbeiten, Entwässerung, Versorgungsleitungen bis hin zu den Außenanlagen hinzu. Eine möglichst umfassende Auflistung mit realistischen Preisschätzungen dazu ist die Zier einer BLB. Wenn dazu nur lapidar bemerkt wird, der „Erfahrungswert für die Baunebenkosten“ läge bei 20.000 Euro (was relativ niedrig erscheint) hilft nur eine genaue Aufstellung; nur so lässt sich übrigens auch eine solide Finanzierung aufstellen.

 

Qualität und Preis fixieren

Auch in puncto Qualitätsstandard der Hausausstattung taugen keine schwammigen Aussagen. Falls die Bau- und Leistungsbeschreibung  nicht präzise genug erscheint, kann eine genauere Beschreibung, beispielsweise in einem Anhang zum Kaufvertrag, erfolgen; indem etwa Sanitärobjekte mit Firmen- und Produktnamen aufgeführt oder Teppichböden mit Qualitätsmerkmalen und Quadratmeterpreisen klipp und klar festgeschrieben werden.

Bei Formulierung wie „Produkt XY oder ein gleichwertiges Produkt“ ist zumindest Skepsis angebracht.

 

Zusatzausstattungen festschreiben

Fazit: Das einzige, was in der Bauleistungsbeschreibung zählt, sind genaue Beschreibungen und Fakten. Wenn beim Lesen Fragen auftauchen, solltet ihr euch diese schriftlich beantworten lassen. Zusätzliche Ausstattungen oder Leistungen sollten in Anlagen als fester Vertragsbestandteil ausgewiesen werden.

One thought on “Bauleistungsbeschreibung: des Häuslebauers Bibel

  • 8. Dezember 2016 at 8:13 am
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    Es ist ein Kreuz: Ohne korrekte Bau- und Leistungsbeschreibung laufen Bauherren schlichtweg Gefahr, dass sie am Ende nicht das bekommen, was sie im Beratungsgespräch mit ihrem Baupartner vereinbart zu haben glauben.
    Ob eine Bauleistung qualitativ hochwertig ist, kann ein Laie nur schwer beurteilen. Darum sind Bauherren gut beraten, den Kontakt zu einem Sachverständigen zu suchen, der entweder einzelne Leistungen, die komplette Bau- und Leistungsbeschreibung oder gleich den ganzen Bauvertrag vor Vertragsabschluss auf Herz und Nieren prüft.

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