Ein bezugsfertiges Fertighaus zu bauen ist ein vergleichsweise leichter Weg zum Eigenheim. Dennoch hat auch die Bauherrschaft vor und während des Bauvorhabens diverse Dinge zu erledigen – hier unsere (und Eure?) Bauherrenpflichten.
Bringschuld Unterlagen
Dinge wie das aktive Mitwirken bei der Hausplanung und der vertraglichen Einigung lassen wir jetzt mal außen vor.
Die erste Bringschuld, die man hat, sind folgende Unterlagen: dem Eigentumsnachweis für den Bauplatz in Form eines beglaubigten Grundbuchauszugs oder notariellen Kaufvertrages. Dazu kommt eine Finanzierungsbestätigung beziehungsweise Bürgschaft vom Kreditinstitut als Darlehensgeber.
Rund um die Planung
Bevor es mit der Baugesuchsplanung losgehen kann, verlangen viele Fertighaushersteller ein Bodengutachten, und meist ist auch ein Vermesser zu beauftragen, der dem Architekten mit speziellen Plänen und Angaben zuarbeitet.
Falls nicht im Service der Hausbaufirma enthalten, muss der Bauherr den Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde einreichen – und es der Firma dann mitteilen, wenn die Baugenehmigung vorliegt.
Pflichtbaustein Bemusterung
Rein praktisch gesehen, gehört auch die so genannte Bemusterung zu den Pflichtterminen beim Fertighausbau. Im Bemusterungs- oder Ausstattungszentrum der Fertighausfirma wird dabei die Ausstattung von der Form und Farbe der Dachziegel bis zu der Position einzelner Steckdosen festgelegt; eine große Aufgabe, auf die man sich vorab gewissenhaft vorbereiten sollte.
Das Baustellengespräch
Die konkrete Bauvorbereitung beginnt sinnvollerweise mit einem Baustellengespräch. Dabei sollten Bauleiter und Bauherrschaft (eventuell auch gleich in Anwesenheit der Versorgungsunternehmen) genau besprechen, wer wann was zu tun hat, bis der Bagger und später die Tieflader mit dem vorgefertigten Haus anrollen können.
Bevor der Bagger kommen kann
Die To-do-Liste für die Bauherrschaft enthält unter anderem:
- Grundstück „baureif“ machen
- Straßensperrung beantragen
- Kranplatz herrichten lassen
- für Baustrom und Bauwasser sorgen
- Bauversicherung(en) abschließen
Baureife und Kranstandplatz
Zur Baureifmachung des Grundstücks gehören die Beseitigung von Bäumen, Sträuchern oder Zäunen sowie die Sicherung von Freileitungen, die die Anfahrt und den Aufbau behindern würden.
Für den tonnenschweren Autokran zur Montage des Fertighauses bedarf es eines festen Standplatzes. Das ist entweder die Straße, für die man eine ganze oder teilweise Sperrung während der Montagetage bei der Gemeinde beantragen muss (siehe Bild). Oder aber man hat auf dem Grundstück für einen tragfähigen Kranstellplatz zu sorgen.
Baustrom und Bauwasser bekommt man über die örtlichen Versorgungsunternehmen (oft sind das die Stadtwerke).
Versicherung schafft Sicherheit
Ein Muss ist der Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung. Wenn man schlüsselfertig baut, kann es mit dieser erledigt sein. Doch je nach Umständen können weitere Versicherungen dazu kommen. Die Fertighausfirma sollten einem die notwendigen Versicherungen auflisten; mache Firma bietet beispielsweise die Haftpflichtversicherung für Bauherren mit an.
Container und Dixi
Weil sich mittlerweile viele Fertigbauer dazu verpflichten, die Baustelle sauber zu verlassen, kommt der Bauherr oft um die Aufstellung von Containern herum. Auch das WC-Häuschen sollte nicht sein Problem sein.
Das Mängelprotokoll
Die letzte, sicher eher angenehme Pflicht, erwartet den Bauherrn bei der Übergabe des Hauses. Dabei geht es um die Erstellung eines Protokolls. Die Hausanbieter nennen das gerne Abnahmeprotokoll, aus Sicht des Bauherrn spricht man auch vom „Mängelprotokoll. So oder so geht man idealerweise gemeinsam mit dem Bau- oder Projektleiter der Firma Raum für Raum durch, und hält alles in einem Protokoll fest, was noch fehlt oder nicht einwandfrei ausgeführt wurde.
Kleinigkeiten können dabei sofort erledigt werden, falls etwas Größeres nachzubessern ist, bleibt der Mangel erstmal im Protokoll stehen.
Wo finde ich die Bauherrenpflichten?
Stellt sich zum Schluss die wichtige Frage: Wo findet man die Bauherrenpflichten? Dass diese irgendwo in den Unterlagen schriftlich festgehalten sein müssen, versteht sich von selbst.
Antwort: Dafür gibt es leider keine einheitlichen Regelungen. Das heißt, bei dem einen Fertighausanbieter finden sich die Bauherrenpflichten in unterschiedlichen Vertragsbestandteilen, beim anderen gibt es ein „Pflichtenheft“, das alle Pflichten auflistet.
Was ist beim Bauen wann zu tun?
Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, fragt nach! Lasst euch also entweder sagen, wo welche Pflichten zu finden sind, oder bittet um eine Auflistung all´ eurer Pflichten.
Für beide Fälle lautet das oberste Gebot: Ihr müsst sicher sein, dass euch wirklich ALLE Pflichten genannt werden, und ihr auch wisst, (bis) wann diese zu erfüllen sind.
Hallo liebe Bau-Blogger, wir verfolgen euren Blog schon lange und konnten schon viele hilfreiche Informationen und Ideen daraus beziehen. Wie habt ihr das denn genau mit der Straßensperrung organisiert? Habt ihr euch eine Firma ins Boot geholt, die für euch die Straßensperrung durchgeführt hat oder seid ihr direkt über Ordnungsamt und Stadtbauamt gegangen?
Grüße Christian
Oh, danke für die Blumen, freut uns sehr, das zu hören. Zur Sache: Tatsächlich sind wir beide Wege gegangen. Vor der Fertigkellermontage haben wir die Straßensperrung direkt mit dem Amt geregelt; das heißt, wir haben die Absperrungen, Schilder etc. sozusagen von der Stadt geliehen und die Leute vom Bauhof haben alles auf- und wieder abgebaut. Bei der Hausmontage haben wir das Ganze der Autokranfirma übertragen, die dann die Absperrungen usw. aufgestellt und wieder abgebaut hat. Und falls ihr jetzt nach den Kosten fragt: Wir haben zu beiden „Modellen“ ganz unterschiedliche Kosten gehört, lässt sich leider also wohl kaum von einem zum anderen Bauvorhaben übertragen. Hoffentlich hilft euch auch das… 😉