Fertighausangebot und Werkvertrag: Kein Spaß!

Fertighausangebotr & Werkvertrag

Vor dem Hausbau steht der Vertrag. Wir erinnern uns noch sehr gut an die Tage zwischen Planung, Angebot und Auftragsbestätigung durch Schwörer-Haus. Da geht schon mal kurz der Adrenalinspiegel hoch und runter. Hier unsere Erfahrungen und Tipps.

Die heiße Phase

Bisher war alles Spaß. Beratungsgespräche, Planungen, Entwürfe, hin und her. Alles unverbindlich. Doch mit einem Mal liegt das schriftliche Angebot fürs Haus vor. Es geht um Hunderttausende von Euros! In der heißen Phase heißt es kühlen Kopf zu bewahren.

Fertighausangebot als Leistungsübersicht

Bernd Diers ist bei Schwörer Bauberater und Architekt in Personalunion. Das ist übrigens sehr angenehm und zielführend. Seine Hauspläne sind die Basis für das Hausangebot, das bei ihm den Titel „Leistungsübersicht für Ihr Schwörer-Haus“ trägt. Wichtig: Die Leistungsübersicht beschreibt „unser Haus“, es ist angegeben, welche Bau- und Ausstattungsbeschreibung hinter dieser Leistungsübersicht steht und dass die Festpreisgarantie für zwölf Monate ab Vertragsabschluss gilt.

Details klären, BLB lesen

Wenn ihr ein Hausangebot vorliegen habt, sind zwei Dinge zu tun: Alles im Angebot bis aufs letzte Detail (er)klären (lassen) und präzisieren sowie die Bau-Leistungsbeschreibung abprüfen; bei anderen Fertighausfirmen wird diese auch als Bauleistungsbeschreibung bezeichnet.

Zum ersten Punkt: Falls ihr etwas unklar findet oder nicht versteht, fragt nach. Lasst euch alles schriftlich geben und das Angebot entsprechend nachbessern. Zweitens: Allerspätestens jetzt gilt es, die Baubeschreibung genauestens zu lesen. Naja, es gibt spannendere Lektüren. Andererseits aber auch wieder nicht. Schließlich ist hier aufgelistet und beschrieben, wie das Haus werden wird.

Angebot Version 2

Wir gingen also das 56-seitige A4-Druckwerk nochmals Punkt für Punkt durch. Ergebnis: Das hört sich alles gut an, Kopf und Bauch sagen „ja“. Es folgten diverse Telefonate und Mails mit dem Bauberater betreffend Präzisierung und Änderungswünsche, und wir bekamen eine „Leistungsübersicht Version 2“ auf den Tisch. Passt! Wir verabreden uns zum nächsten Schritt. Dabei wollen wir Nägel mit Köpfen machen.

Die Fertighausfirma muss unterschreiben!

Weil offenbar viele Bauinteressenten denken, man könnte jetzt einen Vertrag zum Bau des Fertighauses unterschreiben… Die Sache läuft anders. Und im schlimmsten Fall unterschreibt man ein Papier, das die Fertighausfirma nicht akzeptiert; weil der Bauberater vielleicht zu viel versprach, zu hohe Rabatte einräumte oder sonst was. Also: Euer „Fertighauskauf“ ist erst dann perfekt, wenn ihr die Unterschrift der Firma habt! So gesehen gibt die schriftliche Einigung mit dem Bauberater noch keine vertragliche Sicherheit.

Das Kleingedruckte zum Vertrag

Was wir jetzt also unterschrieben, war ein „Antrag auf Abschluss eines Werkvertrags“. Davor allerdings gab´s nochmal viel Lesestoff!

  1. Das Kleingedruckte. Ja, und das nicht nur im übertragenen Sinne, sondern in echt. Auf der Rückseite des Antrags stehen in recht kleiner Schrift zehn ausführliche Paragraphen von § 1 „Lieferung und Errichtung“ über z.B. § 3 „Zahlungsbedingungen“ und § 9 „Rücktritt und Vertragsbeendigung“ bis zu § 10 „Schlussbestimmungen“ mit dem Unterpunkt 6 „Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. […]“.
  2. Das „Merkblatt zu den Liefervoraussetzungen“ als fester Vertragsbestandteil zum Antrag auf Abschluss eines Werksvertrages. Und das sind zwei vollgeschriebene A4-Seiten mit zig Hinweisen betreffend Planung, Finanzierung, Montagevoraussetzungen usw.

Darüber hinaus geht es hier auch um die Pflichten der Bauherrschaft.

 

„Wer schreibt, der bleibt“

Wieder mal eine schöne Redewendung 😉 Ungeklärt ist, ob sie von Goethe stammt.

Zur Sache: Das Durcharbeiten solcher Juristentexte ist nicht gerade vergnügungssteuerpflichtig. Dennoch muss es sein. Denn je exakter alles beschrieben ist, desto weniger Interpretationsspielraum bleibt. Nur so können Missverständnisse und mögliche Streitpunkte weitestgehend ausgeschlossen werden. Oder anders formuliert: Das ganze „Kleingedruckte“ gibt beiden Vertragsparteien, also der Bauherrschaft UND dem Hausbauunternehmen möglichst viel Verbindlichkeit und Sicherheit!

 

Der Werkvertrag ist da

Um es jetzt vollends kurz zu machen: Knapp zwei Wochen später kam Post von Schwörer-Haus. Es war die „Auftragsbestätigung“ in der steht: „Die Ihnen von unserem Bauberater bereits übergebenen Unterlagen sind Grundlage dieses Werkvertrags“.

Es ist vollbracht. WIR HABEN EIN HAUS GEKAUFT!!!
Und was uns sehr beruhigt: Änderungen am und im Haus sind bis nach der sogenannten Bemusterung noch möglich…

4 thoughts on “Fertighausangebot und Werkvertrag: Kein Spaß!

  • 6. Dezember 2016 at 7:01 pm
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    Hallo,

    wirklich sehr interessant ! Ich verfolge das Thema mit großem Interesse und freue mich auf mehr.

    Liebe Grüße
    Philip

    • 6. Dezember 2016 at 7:42 pm
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      Hi Philip, das freut uns. Und selbstredend gibt weiterhin „mehr“…

  • 7. Dezember 2016 at 7:34 am
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    Durchaus nachvollziehbar, dass das „Wir möchten ein Haus bauen!“ erst so richtig ins Bewusstsein dringt, wenn der Vertrag unterschriftsreif auf dem Tisch liegt. 😄 Dieser Moment ist der Auftakt zu einem großen Abenteuer, das sich Hausbau nennt!

    All denjenigen, die juristische Laien sind – und das dürfte auf die große Mehrzahl der Bauherren zutreffen -, sei im Fall der Fälle und bei wachsender Unsicherheit angeraten, sich Hilfe zu holen. Es ist bestimmt kein Nachteil, gemeinnützige Verbraucherschutzorganisationen, wie z.B. der Bauherren-Schutzbund e.V. oder der Verband Privater Bauherren (VPB), einzuschalten, die Bauherren Hilfestellung auf bautechnischem und baurechtlichem Gebiet geben. Sie prüfen die Vertragsunterlagen und weisen auf mögliche Fallstricke hin.

    • 7. Dezember 2016 at 1:18 pm
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      Hallo Family Home, gute Anregung! Hilfestellung geben z.B. auch Verbraucherzentralen, und eine „Qualitäts-Baustellenbegleitung“ bekommt man bei TÜV und Dekra. Natürlich gibt´s diese Leistungen nicht umsonst.

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