Vermessung #1: Der Bauplatz bekommt seine Grenzen

Vermessung eines Grundstücks

So, heute geht es um einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zum Hausbau: Die Vermessung des Bauplatzes. Denn diese Vorgaben stellen für den Architekten die Grundlage für seine Genehmigungspläne dar.

 

Die Geländeaufnahme

„Guten Morgen!“ Vermessungsingenieur Steffen Müller ist offenbar bestens gelaunt. Wir wollten uns um 8.00 Uhr auf dem Bauplatz treffen, und als wir nach einstündiger Fahrt eintrudeln, hat er bereits angefangen. Weil uns schon mehrere Leute fragten, wie die ersten Vermessungsarbeiten, die sogenannte „Geländeaufnahme“ funktioniert, möchten wir euch gerne genauer darüber berichten.

 

Daten für den Architekten

Rasch hat der Vermesser, im schwäbischen auch Geometer genannt, sein Equipment an Ort und Stelle aufgebaut. Ganz wichtig sind sein Leica-Tachimeter und der Reflektor. Er macht sich an die „topografische Bestandsaufnahme“. Zunächst sucht Müller seine Referenz-, auch genannt Festpunkte im Gelände. Dann fixiert er die Grundstücksgrenzen, nimmt die Geländehöhen auf und liefert damit alle Daten, die unser Architekt für den Hausentwurf und den Bauantrag braucht. Und weil im digitalen Zeitalter keine Grenzsteine mehr vergraben werden, dokumentiert er alles per Computer – und generiert daraus auch zum Beispiel die planungsrelevanten Geländeschnitte.

 

Einer für alles

Die Auftragserteilung an das Vermessungsbüro war einfach. Wir holten ein Angebot ein, das alle notwendigen Vorarbeiten für das nötige Baugesuch beinhaltet. „Ihre von uns beauftragten Leistungen umfassen alle notwendigen Messungen, das Kartenmaterial für den Architekten usw., und wir brauchen sonst nichts mehr?“ Meine Frage wird mit einem umfassenden „Ja“ beantwortet, und wir spüren das Maß an Sicherheit, das man als Bauherrschaft braucht.

Nachträglich hat sich allerdings herausgestellt, dass die Stadt Mühlacker – und das ist eher selten – doch noch mehr wollte. Nämlich, dass der Vermesser nach dem Kellerbau die Höhe der Kellerdecke prüft. Sonst gibt´s hier keinen „Roten Punkt“.

 

Relevant fürs Amt

Warum wir hier ganz sicher gehen möchten, erklärt sich aus dem beeindruckenden Umfang der fürs Bauvorhaben elementar wichtigen Aufgaben, die der Geometer für uns und auch für die Ämter abzuarbeiten hat. Wir haben sie hier im Detail aufgelistet:

 

Gesamtleistung „Planungsbegleitende- und Bauvermessung“

 

Vermessung Teil 1

 

„Topografische Bestandaufnahmen“
  • Grunddaten für Architektenplanung
    • Erstellung Lageplan 1:500 mit Höheneintragungen

                        Aufnahmen von markanten Geländehöhen

                        Aufnahme Kanaldeckelhöhe in Zufahrtsstraße

    • Geländeschnitte

                        Entlang Hauskanten und Hausmitte

 

 

Vermessung Teil 2

 

„Lageplan zum Bauantrag“
  • Lageplan für die Baurechtsbehörde
    • Einzeichnen des Gebäudes im Grundstück entsprechend des Architektenplans

                        Wichtig: EFH (Erdgeschossfußbodenhöhe = Höhe Rohboden des                                    Erdgeschosses)

    • Abstandsflächennachweis
    • Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung (GRZ)
    • Schriftlicher Teil

 

 

Vermessung Teil 3

 

„Bauvermessung für das Gebäude“
  • Vorgaben für den Erdbauer (Aushub der Baugrube)
    • Einmessen Haus = „Auspflocken“/Abstecken
  • Angabe eines Höhenbezugspunktes

 

 

Vermessung Teil 4

 

Nach Erdaushub und Erstellung Schnurgerüst:

  • „Einschneiden“ der Gebäudeachsen (= Markierung der Hauskanten am Schnurgerüst)
  • Kontrolle der abgesteckten Punkte auf dem Bauplatz
  • Schnurgerüstbescheinigung an die Baurechtsbehörde
  • Im Einzelfall muss die Höhe der Kellerdecke nachgemessen werden

 

Und dies noch zur Info: Laut Vermessungsgesetzt muss der Bauherr ganz am Ende noch eine sogenannte Gebäudeaufnahme des fertigen Hauses samt Nebengebäuden für das Liegenschaftskataster in Auftrag geben.