Vermessung #3: Das Schnurgerüst wird eingeschnitten – aber nicht in echt

vermessung-3_titelVergangenen Freitag hat der Vermesser wieder unseren Bauplatz besucht. Es war das dritte Mal, und diesmal ging es um das „Einschneiden des Schnurgerüstes“. Wir konnten leider nicht dabei sein, weil wir zur selben Zeit gerade bei der Firma Bauwerk in Bodelshausen unseren Parkettboden fürs Dachgeschoss aussuchten. Aber gebraucht wurden wir vor Ort natürlich ohnehin nicht.

Der Nagel gibt die Richtung vor

Klären wir am besten zunächst mal, was es mit den seltsamen Begriffen auf sich hat. Das „Schnurgerüst“ wurde vom Erdbauunternehmen aufgestellt und besteht im Wesentlichen aus zwei – mehr oder weniger 😉 – waagerechten Brettern oder Dielen. Wie ihr seht (großes Bild unten), sind es genaugenommen vier solche Gerüste, eines an jeder Ecke der Baugrube. Und „einschneiden“ bedeutet sowas wie messen und markieren; ins Holz reingesäbelt wird nicht.

Das heißt, der Vermesser schlägt an den betreffenden Punkten jeweils einen Nagel ein, an denen dann Schnüre gespannt werden, entlang derer die Maurer wiederum die Außenwände des Gebäudes hochmauern. (Bei unserem Haus werden entlang dieser Linien allerdings die Bodenplatte betoniert und danach die Fertigkeller- bzw. Fertighauswandelemente aufgestellt.)

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Für die Außenkanten des Hauses

Jedenfalls markiert der Vermesser am Schnurgerüst die vier Außenkanten des geplanten Bauwerks auf den Millimeter genau. Eine notwendige, weil vorgeschriebene Leistung, die unser Vermesser, Oliver Meischke vom Vermessungsbüro Gerst Ingenieure so beschreibt: „Schnurgerüst nach Außenmaßen Erdgeschoss eingeschnitten.“ In seiner Skizze hat er die sich daraus ergebenden vier Gebäudeachsen rot eingezeichnet (siehe Bild).

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Vom Messprotokoll und den Einmessskizzen

Soweit, sogut, dachten wir uns, als seine Mitteilungs-Mail kam, er habe das Schnurgerüst für unser Bauvorhaben eingeschnitten. Doch dann der Hinweis in seiner Mail: „Als Nachweis erhalten Sie in der Anlage die Messungsprotokolle und Einmessungsskizzen.“

Schön, wir bekommen also auch Unterlagen dazu. Aber was, bitte, soll das denn:

„Wir bitten um Kenntnisnahme und ggf. um Prüfung aller Angaben. Sollten Abweichungen gegenüber Ihren Planunterlagen bestehen, bitten wir unverzüglich um schriftliche Nachricht bzw. um Berücksichtigung bei der Bauausführung. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen bitten wir Sie uns mitzuteilen.“

 

Danke ja, alles klar!

Was sollen wir? Schaut euch doch einfach das Messprotokoll an, und ihre werdet unsere Frage verstehen… Wir haben das Schreiben einfach an unseren Schwörer-Bauleiter und an das mit dem Betonieren der Bodenplatte beauftragte Bauunternehmen weitergemailt. Wir hoffen, dass somit alles in Ordnung ist. Die erforderliche Bescheinigung über das Einschneiden des Schnurgerüstes hat der Vermesser direkt an die zuständige Baurechtsbehörde übergeben. Das ist hierzulande Pflicht.

Und demnächst werden wir auch noch von den ersten beiden Vermessungsaktionen berichten.