„Bauherrenauskunft“ bei Eigenleistungen: Unfallschutz der Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaften - Bauherrenhaftplflicht

Heute schreiben wir über ein ganz spezielles Thema. Wir bekamen nämlich Post von der BG Bau, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft in München. Dabei geht es um eine äußerst wichtige Sache, nämlich den Versicherungsschutz für euch selbst und eure Helfer beim Hausbau. Das muss bei der BG gemeldet werden.

Bau-Helfer versichern

Wenngleich wir keinerlei Eigenleistungen beim Innenausbau unseres bezugsfertigen Hauses vorhaben, wollen wir euch dennoch kurz beschreiben, worum es hierbei geht. Die BG Bau ist der zuständige Unfallversicherungsträger für sogenannte Eigenbauarbeiten, wie das offiziell heißt. Die Berufsgenossenschaft wird vom Bauamt, das die Baugenehmigung für ein Bauvorhaben erteilt, automatisch informiert.

Die Bauherrenauskunft

Als Bauherrschaft habt ihr der BG zu melden, welche Personen euch beim Hausbau helfen. Praktisch bedeutet das, den Vordruck „Bauherrenauskunft“ auszufüllen und an die BG zurück zu schicken. Hier gebt ihr an, welche Firmen euren Hausbau ausführen – und beantwortet die Frage, ob „Eigenbauhelfer eingesetzt“ werden oder nicht. Falls ja, werden diese gegen Arbeitsunfälle versichert.

Die Bauherrschaft ist separat versichert!

Von wirklich elementarer Bedeutung ist natürlich auch die Frage, ob und wie ihr als Bauherrschaft versichert seid. Das ist in Punkt 8 der Bauherrenauskunft beschrieben unter der Überschrift „Versicherungsschutz für den Bauherren, seinen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner“.

Damit wir dazu alles korrekt wiedergeben zitieren wir hier aus dem Schriftstück:

„Der Bauherr und sein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner können nur über den Abschluss einer freiwilligen Versicherung gesetzlichen Unfallversicherungsschutz bekommen. Die freiwillige Versicherung muss schriftlich beantragt werden und tritt am Tage nach Eingang des Antrages bei der Berufsgenossenschaft in Kraft.“

Bautagebuch ist Pflicht

Denkt also, falls ihr Eigenleistungen erbringen möchtet, schon im eigenen und im Interesse eurer Helfer an die BG-Meldung und füllt diese sorgfältig aus. Auch wenn es ein paar Euro kostet. Diese Versicherungen sind ihr Geld wert!

Während der Bauarbeiten in Eigenleistung beziehungsweise mit Unterstützung durch Helfer muss dann ein Bautagebuch geführt werden. Es dokumentiert, wer wann und wie lange geholfen hat, und welche Art von Bauarbeiten die Helfer ausgeführt haben. Diese Aufzeichnungen müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden, um sie bei Bedarf vorlegen zu können.

 

Wir wünschen allen, die beim Hausbau selbst Hand anlegen, gutes Gelingen und viel Erfolg! Wie an anderer Stelle im Blog beschrieben, kennen wir das Thema Eigenleistung aus eigenem Erleben bei unserem ersten Hausbau sehr gut. Diesmal gehen wir es mit einem bezugsfertigen Haus ruhiger an – was nicht heißt, dass ich den alten Granitgrenzstein, den wir beim Ausgraben der Baugrube fanden, nicht kurz selbst in Sicherheit bringe 😉 (siehe Bild oben).