Gesundheitsrisiko durchs Wohnen?

Schrank massiv

Auf dem Foto oben seht ihr unseren alten Schrank im neuen Wohnzimmer. Was das gute Stück mit der EU-Schelte des Umweltbundesamtes zu tun hat, lest ihr in diesem Beitrag. Wir finden es nämlich echt skandalös, dass uns die Brüsseler Bürokraten – unterstützt vom Europäischen Gerichtshof – in Sachen Wohngesundheit um Lichtjahre zurückwerfen!

 

Keine Abstriche bei der Gesundheit!

In Facebook haben wir schon mal Dampf abgelassen. Jetzt also nochmal. Denn nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf Deutschland nicht mehr wie bisher, strengere Anforderungen an gesundheitsgefährdende Baustoffe stellen, als die laschen EU-Richtlinien. Das Umweltbundesamt (UBA) warnt jetzt vor „Gesundheitsrisiken bei der Nutzung von Gebäuden“ und fordert: „Die EU darf bei Bauprodukten keine Abstriche bei der Gesundheit und beim Umweltschutz machen“.

 

Umweltbundesamt schlägt Alarm

Veröffentlicht hat das UBA diese Aussagen in einer Pressemitteilung über seinen „Jahresbericht Schwerpunkte 2017“. Die Überschrift: „Gute Luft in Innenräumen in Gefahr“. Wir haben hier in unserem Blog bisher keine Pressemitteilungen gebracht. Heute ist die Ausnahme, denn diese bringt das, was da gerade abgeht, gut auf den Punkt. Hier ist sie also im vollen Wortlaut:

 

Gute Luft in Innenräumen in Gefahr

„Das Umweltbundesamt (UBA) warnt vor möglichen Gesundheitsrisiken bei der Nutzung von Gebäuden durch nicht ausreichende europäische Standards. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das es den Mitgliedstaaten künftig nicht mehr erlaubt, an Bauprodukte strengere nationale Anforderungen zum Schutz der Gesundheit zu stellen.  

Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Ob Parkett im Wohnzimmer oder Teppich im Kindergarten: Die EU darf bei Bauprodukten keine Abstriche bei der Gesundheit und beim Umweltschutz machen. Es muss auch weiterhin erkennbar bleiben, ob Bauprodukte der Gesundheit schaden oder nicht.“  

Bis zum Herbst 2016 verlangte das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) für innenraumluftrelevante Bauprodukte anspruchsvolle Tests. Das vergebene nationale „Ü“-Zeichen (Ü für Übereinstimmung) stellte unter anderem strenge Anforderungen an flüchtige organische Verbindungen (VOC). Diese können etwa in Fußbodenbelägen, Lacken oder Dichtstoffen enthalten sein. In zu hohen Konzentrationen sind sie gesundheitsschädlich und können unter anderem Kopfschmerzen oder Schwindel auslösen.  

Das deutsche „Ü“-Zeichen ist nach dem Urteil des EuGH nicht mehr erlaubt. Die EU-Kommission hat zwar einen Vorschlag für eine Ergänzung der EU-weiten und einheitlichen CE-Kennzeichnung von Bauprodukten um gesundheitliche Aspekte vorgelegt. Dieser Vorschlag lässt jedoch Emissionen von VOC aus Lösemitteln und anderen chemischen Hilfsstoffen zu, ohne dies zu kennzeichnen. „Die hohen deutschen Standards sind in Gefahr.

Da wir uns über 80 Prozent der Zeit in Innenräumen aufhalten, sehen wir das sehr kritisch. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen erkennen und nachprüfen können, ob Bauprodukte in Wohnung, Kindergarten und Büro gesundheitlich unbedenklich sind“, so Krautzberger. „Dafür brauchen wir eine eindeutige Kennzeichnung.“ So könnte es analog zu Brandschutzklassen ein Klassensystem für VOC geben.“

 

Augen auf beim Möbelkauf

Damit sind wir wieder bei unserem eingangs erwähnten Wohnzimmer-Schrank. Das Sentinel Haus Institut hat uns ja die gesunde Raumluftqualität in unserem Schwörer Healthy Home per Urkunde bestätigt. Doch liefen die Messungen im nicht möblierten Haus. Das heißt: Wenn man beim Haus- und Innenausbau auf Wohngesundheit achtet, später aber Möbel, Teppiche usw., die Schadstoffe ausdünsten, ins Haus bringt, war die Mühe umsonst.

 

Der Blaue Engel

Auf der sicheren Seite ist man mit (alten) Massivholzmöbeln, wie unserem Schrank. (Sofern sie nicht beim Restaurieren oder der Oberflächenbehandlung mit Schadstoffen belastet wurden!!) Das UBA empfiehlt in diesem Zusammenhang, dass man emissions- und schadstoffarme Produkte am Umweltzeichen „Blauer Engel“ erkennt. Dieses Siegel ist in seiner Konsequenz zwar nicht unumstritten, aber immer noch besser als nichts.

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