Gastbeitrag: Kreditvertrag kündigen – niedrige Zinsen für Anschlussfinanzierung sichern

Habt ihr einen Baukredit, den ihr schon seit zehn Jahren abzahlt? Oder vielleicht ein Baudarlehen, das aktuell oder innerhalb der nächsten drei Jahre ausläuft? Falls ja, haben wir einen sehr interessanten Gastbeitrag für euch: Der Schwäbisch Hall-Experte Karsten Eiß erklärt, wer wann aus seinem Darlehensvertrag aussteigen kann – und welche Möglichkeiten es bei der Anschlussfinanzierung gibt. Also, macht kein Geld kaputt!

 

Karsten Eiß: „Für die Finanzierung der eigenen vier Wände braucht es einen langen Atem. Mit 20 bis 30 Jahren sollten Bauherren rechnen, je nach Kosten für die Immobilie und dem vorhandenen Eigenkapital. Viele lassen sich zu Beginn der Finanzierung die Zinsen aber nur für zehn oder 15 Jahre festschreiben. Daher bleibt am Ende der Zinsbindung eine Restschuld übrig, eine Anschlussfinanzierung wird fällig. Da stellt sich die Frage, wie man die anstehende Anschlussfinanzierung erfolgreich meistert, ohne finanziell außer Puste zu geraten.

Wer vor zehn Jahren noch für vier bis fünf Prozent finanziert hat, kann sich jetzt freuen. Er kommt bei der Finanzierung seiner Restschuld heute deutlich günstiger weg. Dies gilt auch dann, wenn er seinerzeit eine Zinsbindung von 15 oder 20 Jahren vereinbart hat, denn jeder Darlehensnehmer hat nach zehn Jahren ein Sonderkündigungsrecht und kann aus seinem Vertrag aussteigen. Kreditnehmer sollten sich aber rechtzeitig mit der Anschlussfinanzierung beschäftigen. Ansonsten können ihnen erhebliche Zinsersparnisse entgehen. Welche Art einer Anschlussfinanzierung in Frage kommt, hängt davon ab, wann die Zinsbindungsfrist ausläuft.

Ablauf Zinsbindung in maximal sechs Monaten:

Anschlussdarlehen: Endet die Zinsbindung des Kredits innerhalb von sechs Monaten, können die derzeit niedrigen Zinsen für die restliche Finanzierung mit Hilfe eines Sofortdarlehens gesichert werden. Damit wird der Restbetrag des auslaufenden Kredits abgelöst.

Ablauf Zinsbindung in sieben bis 36 Monaten: Forward-Darlehen

Mit einem Forward-Darlehen kann sich der Kreditnehmer die niedrigen Zinsen von heute bis zu drei Jahre im Voraus sichern. Die Konditionen für das Darlehen stehen für die gesamte Laufzeit fest. Allerdings wird für jeden Monat bis zur Auszahlung des Darlehens ein Zinsaufschlag fällig. Dieser liegt meist zwischen 0,02 und 0,04 Prozentpunkte pro Monat.

Ablauf Zinsbindung in einigen Jahren: Bausparvertrag

Mit einem Bausparvertrag über die Höhe der erwarteten Restschuld sichert sich der Immobilieneigentümer ein Darlehen zu den niedrigen Zinsen von heute für seine in einigen Jahren anstehende Anschlussfinanzierung. Im Gegensatz zum Forward-Darlehen gibt es beim Bausparvertrag keinen Zinsaufschlag und keine Abnahmeverpflichtung für das Darlehen. Die niedrigen Zinsen zu sichern lohnt sich: Schon ein Unterschied von 0,5 Prozent bedeutet bei einer Kreditsumme von 200.000 Euro und einer zehnjährigen Laufzeit eine monatliche Mehrbelastung von rund 100 Euro“.

Staatliche Förderung nutzen

Auch bei der Anschlussfinanzierung – egal in welcher Form – lohnt es sich, die staatlichen Förderungen Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und Wohn-Riester zu nutzen. Damit sind Kreditnehmer schneller schuldenfrei. Berechnungen der Bausparkasse Schwäbisch Hall zeigen, welche Vorteile beispielsweise Wohn-Riester bietet: Eine vierköpfige Familie, die Wohn-Riester in die Finanzierung einer Restschuld über 110.000 Euro einbringt, ist bei optimaler Förderung mehr als vier Jahre früher schuldenfrei und spart gegenüber der ungeförderten Variante fast 10.000 Euro, die nachgelagerte Besteuerung schon eingerechnet.“

 

(Die beiden Fotos in diesem Beitrag stellte uns die Bausparkasse Schwäbisch Hall zur Verfügung.)