Der „Rote Punkt“ – und mehr zur Sicherheit beim Hausbau

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Echt Leute, was für eine Horrorvorstellung: Ihr freut euch über eure frisch ausgehobene Baugrube – und ein Kind stürzt in die Tiefe…

Über drei Meter tief ist das große Loch für unser Haus, und es liegt nur drei Meter vom Straßenrand entfernt. Zwar hängt schon das für den Baubeginn obligatorische Schild „Betreten der Baustelle verboten! Eltern haften für ihre Kinder“. Aber so ein Verbotsschild ist die eine Sache, die andere ist, dass man seines Lebens nicht mehr froh wird, wenn auf dem eigenen Grundstück ein Unglück passiert. Und dass man Kinder halt auch nicht jede Sekunde im Auge haben kann, ist uns ja allen bewusst; ganz zu schweigen von Fußgängern oder Autofahrern, die auch mal von der Straße abkommen können.

Der Bauzaun ist ein Muss

Deshalb fragten wir unseren Bauunternehmer vor den Aushubarbeiten, ob er einen Bauzaun aufstellt. Wir waren froh zu hören, dass das für ihn selbstverständlich ist. Ansonsten hätten wir ihn oder jemanden anders extra damit beauftragen müssen.

Was übrigens noch am Bauzaun oder sonst wo gut sichtbar an der Baustelle hängen muss, ist das das DIN A4-Blatt mit der Baufreigabe. Und zwar noch bevor auf dem Bauplatz irgendwelche Arbeiten beginnen dürfen! Man spricht dabei meist vom Roten Punkt, den die Bauherrschaft zusammen mit der Baugenehmigung bekommt. Normalerweise allerdings, bekommt man heute nur einen halben Roten Punkt für die Erdarbeiten und den Kellerbau bis Oberkante Decke. Dem entsprechend heißt das bei uns aufgehängte Blatt auch „Teil-Baufreigabe“.

Und in Mühlacker gilt: Erst wenn der Vermesser die Höhe des fertigen Kellers nachgemessen hat und sein Ergebnis vom Amt geprüft wurde, bekommen wir den ganzen Roten Punkt für den weiteren Hausbau. Naja, ans Warten haben wir uns inzwischen ja gewöhnt. 😉

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Nirgendwo vor Ort sichtbar, aber genauso wichtig ist eine Versicherung, die man als Bauherrschaft unbedingt braucht. Denn, da kommen wir nochmals zum Anfang oben, das Schild „Eltern haften für Ihre Kinder“ alleine schützt einen als Bauherrschaft nicht! Nötig ist dafür eine „Haftpflichtversicherung für Bauherren“. Mehr dazu in unserem Bauratgeber.