Wie tief reicht unser Grundstück? – Sooo klein ist die Welt…

Grundstückstiefe - wie tief reicht das GrundstückAls sich der Bagger in der Baugrube tiefer und tiefer in die Erde gräbt, kommt mir die Frage: Wie tief gehört uns unser Grundstück eigentlich? Antwort: Das steht nirgendwo, auch in keinem Gesetz! Und das in Deutschland; eigenartig, nicht?

 

Wiki muss irren

Beim googeln stellen wir fest, dass sich offenbar kaum jemand für das Thema interessiert. Also zu Wiki: „Das Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche“, steht hier, und die „formell-rechtliche Legaldefinition der GBO“ (Grundbuchordnung) suggeriere, dass das Grundstück als zweidimensionale Fläche aufzufassen sei.

Das kann´s ja wohl nicht sein! Immerhin mussten wir unseren(!) Aushub für teures Geld abgraben und abfahren lassen. Also wird uns der Boden unter der Oberfläche doch auch gehören.

 

Lasst uns weiterspinnen

Schauen wir, was das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dazu sagt. Und siehe da, unter Paragraph 905 „Begrenzung des Eigentums“ steht: „Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf […] den Erdkörper unter der Oberfläche.“ Allerdings: Bis zu welcher Tiefe das gilt bleibt offen – und außerdem geht es nur um „das Recht des Eigentümers“, nicht um das Eigentum selbst.

Wir halten fest, dass unsere Frage praktisch keine Relevanz besitzt. Gleichwohl dürfen wir jetzt weiterspinnen und gehen einfach mal davon aus, dass wir die Eigentümer eines Boden-Kegels sind, der bis zum Mittelpunkt der Erde reicht. Und das sind fast 6.400 Kilometer! Ganz schön viel Besitz. 😉

 

Unser Nachbar ist die Welt

Und jetzt, Leute, kommt´s! Oben auf der Erde haben wir drei Nachbarn, plus Straße. Und am Mittelpunkt der Erde sind es ALLE MENSCHEN, die irgendwo auf der Welt ein Grundstück haben. Alle Grundtücke treffen sich im Mittelpunkt der Erde… Wir haben die ganze Welt als Nachbarn!! Wie abgefahren. Sooo klein ist die Welt.

 

Der Geograph zählt keine Erbsen

Und weiter geht´s mit den genialen Einfällen. Wer von den ganzen Nachbarn wohnt uns wohl genau gegenüber? Für mich als alten Geographen kein Problem.

Unsere Global-Koordinaten in Mühlacker lauten 48°57’15.3″ N und 8°50’26.1″ E (Quelle: Google Maps). Und jetzt rasch eine Punktspiegelung an der Äquatorebene sowie an der Ebene durch 0° und 180° Meridian, und die Sache ist klar: Der Punkt gegenüber von uns liegt bei -48.954249/-171.159404 – und damit genau in den endlosen Weiten des Pazifischen Ozeans. Wem der gehört, ist nicht so wichtig.

Entscheidend für die Präzision unserer Überlegung ist der Einwand meines Sohnes, aktuell im Masterstudiengang Geographie: Die Erde ist natürlich keine Kugel, sondern ein Rotationsellipsoid, also eine Art angeplättete Kugel… Ach, lass uns jetzt keine Erbsen zählen.

 

Auf nach South East Island!

Denn es geht viel spannender weiter. Wo wohnen dort unten, gegenüber auf der „Erdkugel“, die nächsten Nachbarn? Wir haben´s! Da geht es östlich von Neuseeland auf Chatham Island, dann südöstlich davon auf Pitt Island – und vielleicht lebt noch südöstlich davon jemand auf South East Island.

Schaut euch das mal an:

Das ist jetzt keine Frage: Da wollen wir hin! Nachbarn besuchen…

 

Wenn wir dann in Rente sind

Und Reflexartig kommt der Satz: „Wenn wir mal in Rente sind…“. Was für ein Quatsch. Denn wir kennen das doch alle. „Wenn wir mal in Rente sind machen wir eine Weltreise.“ „Wenn wir mal in Rente sind, gehen wir mit dem Wohnmobil auf große Tour.“ Ja, wenn wir mal in Rente sind… Die meisten Menschen machen dann genau die Sachen nicht (mehr). Kein Geld, zu unflexibel, zu alt – oder Gott weiß, warum man das alles dann eben nicht mehr tut.

Nein, wir werden bei nächster Gelegenheit ans andere Ende der Welt reisen. Und das wäre dann nach unserem Einzug ins neue Haus im kommenden Jahr. Bleibt unserem Blog treu… 🙂

5 thoughts on “Wie tief reicht unser Grundstück? – Sooo klein ist die Welt…

  • 10. November 2016 at 8:49 pm
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    Also, das genaueste Modell wäre ein Geoid. Also, eine Art Kartoffel 😉

    • 22. November 2016 at 7:39 am
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      Kartoffel? Ja, definitiv besser als eine angeplättete Kugel.

  • 20. November 2016 at 3:47 pm
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    … und die nächste Frage wäre ja dann, wie viel Luftraum gehört Euch nach oben … Das mit den überhängenden Ästen der Nachbarbäume ist ja einigermaßen geklärt, aber was ist mit den Überflugrechten? Bin gespannt auf Eure Recherche 😉

    • 22. November 2016 at 7:40 am
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      Gute Frage! Wird recherchiert.
      Ansonsten gehen wir schon mal davon aus, dass unser Grundstück nach oben komentenschnell ins Unendliche wächst. Seit dem Urknall expandierendes Universum und so… 😉

    • 30. November 2016 at 10:27 am
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      Hallo Claudia,
      so, wir haben recherchiert. Zunächst nochmals die Frage: „Wie hoch gehört mir mein Grundstück?“ Antwort: Nach oben hin gibt es keine Grenzen. Allerdings bestehen Einschränkungen des Eigentumsrechts, das heißt, als Grundstückseigentümer man muss bestimmte „Einwirkungen dulden“. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch § 905 Satz 2 geregelt. Bei konkreten Dingen, wie das von dir angesprochene Überflugsrecht, kommen weitere Gesetze und Verordnungen ins Spiel. Beispielsweise dürfen Flugzeuge laut Luftfahrtverkehrsgesetz Grundstücke ab Mindesthöhe überfliegen, der Stromversorger kann eine Freileitung ziehen, und laut Telekommunikationsgesetz gilt das auch für Telekommunikationsleitungen. Es ist halt oft so ´ne Sache mit „mein“ und „dein“ 😉

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