Baugenehmigung – Hindernislauf in vier Etappen

Baugenehmigung

Mit etwas zeitlichem Abstand sieht man die Dinge oft anders, und meist auch etwas entspannter. „Etwas“ entspannter ja, in diesem Fall. Dennoch kann ich nach diverser Unzufriedenheit und einigem Ärger hinterher nicht eitel Sonnenschein verbreiten. Es geht ums Thema Baugenehmigung.

Haus zu groß geplant

Bislang war unser Bauvorhaben rund gelaufen, ein Rädchen hatte ins andere gegriffen. Doch auf dem Weg zur Baugenehmigung kam Sand ins Getriebe. Eine Mail vom Vermesser brachte das Prozedere zum erstem Mal zum Stocken: „Überschreitung der Grundfläche“, lautete seine Botschaft. Die eigentlich zur Einreichung fertigen Baugesuchspläne überschritten die Grundflächenzahl (GRZ) um neun Prozent = 13 Quadratmeter!

Das ganz lange Wochenende

Im Klartext: Unser Haus samt Balkon und Nebengebäuden (Carport mit Anbau) waren zu groß geplant. Wir mussten irgendwie beziehungsweise irgendwo verkleinern. Praktisch bedeutete das für uns viel Aufwand und Frust an einem ganz langen Wochenende.

Von Freitag bis Sonntag überlegten, telefonierten, zeichneten und mailten wir mit unserem Architekten hin und her.

Streichkonzert Balkon

Am Ende stand fest, dass wir unseren Südbalkon schweren Herzens um 13 Quadratmeter verkleinern und einen Treppenabgang in den Garten einplanen mussten. Unser Traum vom „umlaufenden Balkon“, um auf der Westseite ebenerdig ums Haus herumgehen zu können, war leider ausgeträumt.

 

Zweierlei haben wir daraus gelernt. Der Architekt muss den Bebauungsplan genau lesen und die Vorgaben einhalten. Ob man als Bauherr an dieser Stelle aktiv werden soll oder kann sei dahingestellt. Zweitens wurde deutlich dass der Vermesser eine ganz wichtige Prüffunktion hat, von der man als Bauherrschaft normalerweise, wenn mit der Genehmigungsplanung alles OK ist, nichts mitbekommt.

Baugesuch unvollständig

Wir gaben das Baugesuch beim Amt ab, und waren einigermaßen guter Dinge. Sieben Tage später kam das Schreiben vom Planungs- und Baurechtsamt: Für eine weitere Bearbeitung des Baugesuchs fehlten ein „Außenanlagenplan mit Darstellung der Bepflanzung, der Böschungen, Stützmauern und Abgrabungen“ sowie die „Bestätigung des Fachplaners, dass die Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile eingehalten werden“. Boah! Wir waren genervt.

Das Kreuz mit dem Gartenplan

Letzteres regelten Architekt und Schwörer-Haus irgendwie im Hintergrund. War uns eigentlich egal. Wichtig, dass es erledigt wurde.

Aufwendiger war die Sache mit dem Außenanlagenplan. Weil wir jetzt alles, was wir selbst tun konnten, richtig machen wollten, sprachen wir auf dem Amt mit einem Sachbearbeiter, beauftragten einen Gartenplaner und trugen seinen Plan zum Amt.

Rückmeldung: Der Außenanlagenplan wies zu viele befestige Wege und Flächen auf.

 

Baugenehmigung

 

Wir mussten verkleinern!

Wir sprachen mit einem Sachbearbeiter, telefonierten ausführlich mit der Sachbearbeiterin und hofften, man könnte den Plan auf dem Amt doch kurz mit dem „Rotstift“ passgenau machen. Nix war´s. Es musste ein komplett neuer Plan her.

Also gingen wir zum Gartenplaner, sprachen die Änderungen durch und trugen „Plan Außenanlagen II“ zum Amt. Damit es schneller gehen sollte. Ging es aber nicht. Die zuständige Dame verabschiedete sich in den Urlaub.

Haustermin verschoben

Als wir unsere Baufreigabe, genauer, den halben Roten Punkt zum Bau des Kellers abholten, waren von der Mail des Vermessers an exakt 13 Wochen vergangen. Wir hatten mit deutlich weniger Zeit gerechnet – und unser Hausbautermin war erstmal verschoben worden.

 

 

 

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